Feiertage für die Urlaubsplanung geschickt nutzen
Vorplanung ist alles, um mit den Urlaubstagen möglichst viel freie Zeit am Stück rauszubekommen. Wenn Du Dir im nächsten Jahr möglichst viele und lange Auszeiten gönnen willst, dann solltest Du schon jetzt den Kalender rausholen und die Brückentage 2023 checken.
Bundesweite und regionale Brückentage 2023
Januar
Neujahr fällt 2023 leider auf einen Sonntag. Darum können in der ersten Januarwoche keine Brückentage genommen werden. Ausnahme: Wer in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt arbeitet, hat ein langes Wochenende: Der 6. Januar (Heilige Drei Könige) fällt nämlich auf einen Freitag.
März
Seit vier Jahren ist der Internationale Frauentag in Berlin ein Feiertag. 2023 kommt Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Diesmal fällt der 8. März auf einen Mittwoch. Wer zwei Urlaubstage nimmt, hat ein langes Wochenende.
April
Die Osterfeiertage bieten sich wie jedes Jahr als Brückentage an: 16 Tage frei hat, wer vor und nach Ostern (Freitag 7. April und Montag, 10. April) je vier Urlaubstage investiert.
Mai
Alles Schöne bringt der Mai. Der Tag der Arbeit fällt 2023 auf einen Montag. Wer vier Tage Urlaub nimmt, hat mit dem Wochenende davor und danach insgesamt neun Tage frei.
Christi Himmelfahrt fällt traditionell auf einen Donnerstag und fällt diesmal auf den 18. Mai. Wer Freitag, 19. Mai einen Brückentag nimmt, hat ein langes Wochenende.
Das Pfingstfest hat traditionell zwei Feiertage – Pfingstsonntag und Pfingstmontag. 2023 fällt der Pfingstmontag auf den 29. Mai. Wer sich die vier darauffolgenden Tage frei nimmt, kann neun Tage am Stück der Arbeit fernbleiben.
Juni
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen ist eine regionale Brücke zu Fronleichnam möglich. Er fällt auf Donnerstag, 8. Juni 2023. Brückentag ist Freitag, 9. Juni.
August
Über einen freien Tag an Mariä Himmelfahrt können sich 2023 die Bayern (in katholischen Gebieten) und Saarländer am Dienstag, 15. August, freuen. Wer Montag, 14. August, frei nimmt, hat also ein verlängertes Wochenende.
September
In Thüringen können sich die Beschäftigten auf einen weiteren regionalen Feiertag freuen, und zwar auf den Weltkindertag. Er fällt 2023 auf Mittwoch, 20. September. Wer zwei Brückentage nimmt, hat mit dem Wochenende fünf Tage frei.
Oktober
Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober fällt auf einen Dienstag. Gelegenheit für ein langes Wochenende: Mit einem Urlaubstag gibt es vier freie Tage am Stück.
Den Reformationstag begehen die Beschäftigten in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der regionale Feiertag am 31. Oktober fällt auch auf einen Dienstag. Wer vier Tage Urlaub nimmt, hat neun Tage am Stück frei (28. Oktober bis 5. November).
November
Allerheiligen ist immer am 1. November und fällt 2023 auf einen Mittwoch. Beschäftigte in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und im Saarland kommen mit vier Urlaubstagen auf neun freie Tage am Stück. Zwei Urlaubstage bringen ein extralanges Wochenende, das fünf Tage andauert.
Mit dem Buß- und Bettag profitieren die Beschäftigten in Sachsen am Mittwoch, 22. November, von einem weiteren Feiertag.
Dezember und Neujahr
Besonders arbeitnehmerfreundlich geht es in das Jahresende: Der erste Weihnachtsfeiertag am 25. Dezember fällt auf einen Montag, der zweite auf einen Dienstag. Da auch der Neujahrstag 2024 auf einen Montag fällt, könnt Ihr mit nur drei Brückentagen ganze zehn freie Tage nehmen.
Mit sieben Tagen Urlaub ergeben sich vom 23. Dezember 2023 bis 7. Januar 2024 insgesamt sogar 16 freie Tage am Stück.
Urlaub abstimmen
Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch nur verweigern, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder wenn soziale Gesichtspunkte anderer Vorrang haben – etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder. Hier liegt oft das Problem. Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern sind an die gesetzlichen Ferien gebunden, andere wollen gern im Sommer Urlaub machen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im Betrieb gegenseitig vertreten, sollten sich absprechen.
Bei Überschneidungen wird der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die gleichzeitige Urlaubsgewährung betrieblich möglich ist. Dabei hat er die sozialen Gesichtspunkte der Beschäftigten zu berücksichtigen – etwa wenn die Urlaubsanträge der Kolleginnen und Kollegen in die Schulferien fallen. Dann beißen in der Regel kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den sauren Apfel und müssen ihren Urlaub anders planen.
Lassen sich die Urlaubswünsche mehrerer Kolleginnen und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern betrieblich nicht realisieren, können sonstige soziale Kriterien ausschlaggebend sein, etwa der Urlaub der Partnerin oder des Partners.
Listen und Anträge
Genehmigter Urlaub kann vom Chef nicht einfach widerrufen werden. Dafür müsste schon der Zusammenbruch des Betriebs drohen. Das gilt erst recht, wenn der Urlaub bereits angetreten ist. Abgemacht ist abgemacht. Deshalb haben auch Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch, beantragten Urlaub kurzfristig zu verschieben.
Eine nachträgliche Änderung ist nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Das gilt auch bei Erkrankung. Wer sich ohne Zustimmung selbst beurlaubt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Will ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte trotz Ablehnung des Arbeitgebers in Urlaub gehen, muss er oder sie eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken.
Betriebsferien
Will der Arbeitgeber den Betrieb, Werkteile oder bestimmte Abteilungen schließen, geht das nur mit Betriebsrat. Stimmt er der Werkschließung zu, muss die ganze Belegschaft während der „Auszeit“ Urlaub nehmen. Betriebsferien können beliebig lang sein, dürfen aber nicht den gesamten Urlaubsanspruch umfassen