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Leistungen der IG Metall

Streikgeld, Rechtsschutz, Unfallversicherung: Die Mitgliedschaft in der IG Metall bringt viele Vorteile. Alle Leistungen im Überblick.

Unsere Leistungen sind in der IG Metall-Satzung verankert und können von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Das steht unseren Mitgliedern zu:


Rechtsschutz

Nicht gezahlter Lohn oder gar Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft haben Anspruch auf juristischen Beistand. Rechtsberatung ist direkt nach dem Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung für Arbeits-und Sozialrecht und weitere Rechtsangelegenheiten.

Alle Informationen zum Rechtsschutz gibt es hier.


Streikgeld (Unterstützung bei Streik)

Streiks sind kein Selbstzweck, aber manchmal unumgänglich. Dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell. Die Unterstützungszahlungen, das umgangssprachlich genannte Streikgeld, errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer und der Höhe der persönlichen Mitgliedsbeiträge. Warnstreikaktionen sind in der Regel hiervon ausgenommen. Für die 2015 eingeführten ganztägigen Warnstreiks (umgangssprachlich 24-Stunden-Streiks/Powerstreiks) kann der Vorstand nach Beschlusslage trotzdem Streikgeld bezahlen. 

Alle Informationen zum Streikgeld gibt es hier.


Unterstützung bei Maßregelung und Aussperrung

Wer sich gewerkschaftlich engagiert, darf dadurch keine Nachteile haben. Sollte der Arbeitgeber Probleme machen, etwa durch das Androhen von Nachteilen oder durch tatsächliche Maßregelung oder Benachteiligung wie Entgelteinbußen oder Kündigung, dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell, wenn sie mindestens 3 Monate satzungsgemäße Mitgliedsbeiträge geleistet haben.

Die Zahlungen errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der persönlich geleisteten Mitgliedsbeiträge. Außerdem dürfen unsere Mitglieder nicht benachteiligt werden, wenn sie an einer von der IG Metall beschlossenen Streikmaßnahme teilnehmen. Gleiches gilt bei Aussperrung, wenn die Streikmaßnahme vom IG Metall-Vorstand beschlossen wurde.