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Mit Tarif fällt die Bescherung üppiger aus

Bald ist es soweit: Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland kann sich auf Weihnachtsgeld freuen. Auch bei der AAGG gibt es eine tariflich festgelegte Sonderzahlung. Das dieses nicht selbstverständlich ist, zeigt die aktuelle Online-Befragung von lohnspiegel.de, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) betreut wird. Mit 54 Prozent erhalten mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland die sogenannte Jahressonderzahlung des Arbeitgebers. Denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind unterschiedlich. Am besten sind Beschäftigte dran, wenn ihr Betrieb tarifgebunden ist – von ihnen bekommen in diesem Jahr 79 Prozent Weihnachtsgeld, von denen ohne Tarifvertrag nur 42 Prozent. Zudem haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben durch den Tarifvertrag in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Dagegen zahlt der Arbeitgeber in Betrieben ohne Tarifvertrag das Weihnachtsgeld oft nur freiwillig, das er unter Umständen jederzeit wieder streichen kann.

Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 52 Prozent, bei den Männern 55 Prozent. Auch hier spielt die Tarifbindung eine wichtige Rolle: Frauen arbeiten häufiger als Männer in Branchen wie zum Beispiel dem Einzelhandel, wo die Tarifbindung in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist.